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Gesellschaftsrecht |
Das deutsche Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Mit Gesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Man unterscheidet dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Das Gesellschaftsrecht beantwortet insbesondere für jede Gesellschaftsform, die Fragen nach der Entstehung, Rechtsfähigkeit, Haftung im Innenverhältnis, Haftung im Außenverhältnis, Geschäftsführung, Vertretung, Änderung und Beendigung.
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