Bild - Der Paragrafenwald
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 

wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist Werberecht. Gegen wettbewerbswidriges Verhalten wird in der Regel mittels einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgegangen. Der berechtigt Abgemahnte muss in aller Regel dem abmahnenden Wettbewerber die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme erstatten. Allein aus diesem Grunde empfiehlt sich die vorherige Prüfung vom Marketingmaßnahmen. Dies vorausgeschickt biete ich die Prüfung von einzelnen Werbemaßnahmen, die Prüfung externen Unternehmenskommunikation, die Erstellung von Rechtsgutachten, die Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen und die Abwehr angeblicher Ansprüche Ihrer Wettbewerber an.